<!--[-->Änderung der Verordnung zu vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakisch‑Österreichischen Grenze<!--]-->
Änderung der Verordnung zu vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakisch‑Österreichischen Grenze
Verordnung vom 01.12.2023

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Inneres passt die Verordnung zu den vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakei an, indem das Beginn‑Datum von 2. Dezember 2023 auf 2. Februar 2024 verschoben wird.
Bundesministerium für Inneres12/1/2023XXVII
Sicherheit
Binnenmarkt
Grenzkontrolle

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Inneres passt die Verordnung zu den vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakei an, indem das Beginn‑Datum von 2. Dezember 2023 auf 2. Februar 2024 verschoben wird.

Schwerpunkte

  • Rechtliche Grundlage: Die Änderung beruht auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
  • Inhalt der Änderung: Das Datum in § 2 wird von 2. Dezember 2023 auf 2. Februar 2024 geändert.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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