4. Novelle der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – Festlegung von Risikogebieten
Verordnung vom 04.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten: Sie definiert Gebiete mit stark erhöhtem und erhöhtem Risiko für die Geflügelpest und tritt am 04.12.2023 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/4/2023XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten: Sie definiert Gebiete mit stark erhöhtem und erhöhtem Risiko für die Geflügelpest und tritt am 04.12.2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 12 wird zu § 62 hinzugefügt und verweist auf Anlage 1, in der die Risikogebiete festgelegt sind.
- Anlage 1 wird als Anhang zu § 8 eingefügt und enthält die Auflistung von Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (Teil A).
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