Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, definiert konkrete Entgelte für verschiedene Leistungen und ergänzt den Tarif um Zuschläge, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, definiert konkrete Entgelte für verschiedene Leistungen und ergänzt den Tarif um Zuschläge, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und nur für Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Für Wohnräume und andere Räumlichkeiten wird ein Entgelt von 0,3477 € pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt; für das Streuen von Gehsteigflächen bei Glatteis beträgt das Entgelt 0,6319 € pro Quadratmeter.
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