<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (2024)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten (2024)
Verordnung vom 05.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, definiert konkrete Entgelte für verschiedene Leistungen und ergänzt den Tarif um Zuschläge, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten fest, definiert konkrete Entgelte für verschiedene Leistungen und ergänzt den Tarif um Zuschläge, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und nur für Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Für Wohnräume und andere Räumlichkeiten wird ein Entgelt von 0,3477 € pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt; für das Streuen von Gehsteigflächen bei Glatteis beträgt das Entgelt 0,6319 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.