<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark (ab 01.01.2024)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark (ab 01.01.2024)
Verordnung vom 05.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest. Sie definiert das monatliche Entgelt nach Quadratmeter Nutzfläche, Zuschläge für Holztreppen, Materialkostenerstattung und Sonderleistungen sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2024, solange kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest. Sie definiert das monatliche Entgelt nach Quadratmeter Nutzfläche, Zuschläge für Holztreppen, Materialkostenerstattung und Sonderleistungen sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2024, solange kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und umfasst alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Entgelt wird nach der genutzten Wohnfläche berechnet: 0,3487 € pro Quadratmeter für Wohnungen und andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.