Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalen sowie Stundenlöhne, regelt Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalen sowie Stundenlöhne, regelt Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Steiermark und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt wurden und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer Kollektivvertrags‑Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Berechtigten eine monatliche Pauschale von 131,54 € für bis zu vier Geschosse plus 11,85 € für jedes weitere Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.