Zentralisierung der Messgeräte‑Aufsicht beim Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen
Verordnung vom 05.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 überträgt die Aufsicht über Messgeräte und nicht‑selbsttätige Waagen vom Bundesministerium und den Eichbehörden auf das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen. Das Amt kann nun Geräte prüfen, Korrekturmaßnahmen anordnen und bei Bedarf Rückrufe veranlassen. Gleichzeitig wird die Rechtslage an die EU‑Marktüberwachungsregeln angepasst.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
EU‑Recht
Messgeräte
Verwaltungsrecht
Marktüberwachung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 überträgt die Aufsicht über Messgeräte und nicht‑selbsttätige Waagen vom Bundesministerium und den Eichbehörden auf das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen. Das Amt kann nun Geräte prüfen, Korrekturmaßnahmen anordnen und bei Bedarf Rückrufe veranlassen. Gleichzeitig wird die Rechtslage an die EU‑Marktüberwachungsregeln angepasst.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Information der zuständigen Behörde wird vom Bundesministerium und den Eichbehörden auf das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen (BMEV) übertragen.
- Das BMEV kann Messgeräte prüfen, bei Nicht‑Konformität Korrekturmaßnahmen, Rückruf oder Marktentfernung anordnen und dafür Fristen festlegen.
Dokumente (PDFs)
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