<!--[-->Verordnung zur Verschiebung des Inkrafttretens der Grenzkontrollen an der tschechischen Binnengrenze<!--]-->
Verordnung zur Verschiebung des Inkrafttretens der Grenzkontrollen an der tschechischen Binnengrenze
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung verschiebt das Datum, ab dem vorübergehend Grenzkontrollen an der Binnengrenze zur Tschechischen Republik gelten, von 6. Dezember 2023 auf 16. Dezember 2023.
Bundesministerium für Inneres12/6/2023XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung verschiebt das Datum, ab dem vorübergehend Grenzkontrollen an der Binnengrenze zur Tschechischen Republik gelten, von 6. Dezember 2023 auf 16. Dezember 2023.

Schwerpunkte

  • Das Inkrafttretensdatum der vorübergehenden Grenzkontrollen wird von 6. Dezember 2023 auf 16. Dezember 2023 verschoben.
  • Die Änderung beruht auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes, das die rechtliche Grundlage für temporäre Grenzkontrollen bildet.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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