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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Nutzfläche, verschiedene Zuschläge sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/6/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Nutzfläche, verschiedene Zuschläge sowie jährliche Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Oberösterreich und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3414 € pro Quadratmeter nutzbarer Fläche; bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 20 %.
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