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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (2024)
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben sowie Stundenlöhne und Zuschläge regelt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/6/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben sowie Stundenlöhne und Zuschläge regelt.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 153,07 € gezahlt, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen um 18,69 € pro zusätzlichem Aufzugsgeschoss steigt.
Dokumente (PDFs)
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