5. Novelle zur 2. COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung – Anpassung des Inkrafttretensdatums
Verordnung vom 07.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum, ab dem bestimmte COVID‑19‑Maßnahmen gelten, von 28. Februar auf 30. April und legt fest, dass die Änderung am Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam wird.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/7/2023XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum, ab dem bestimmte COVID‑19‑Maßnahmen gelten, von 28. Februar auf 30. April und legt fest, dass die Änderung am Tag nach ihrer Veröffentlichung wirksam wird.Schwerpunkte
- Das Datum in § 13 Abs. 1 wird von „28. Februar“ auf „30. April“ geändert.
- Ein neuer Absatz 10 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Änderung regelt.
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