Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg fest und definiert detaillierte Entgelt‑ und Zuschlagsregelungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/6/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg fest und definiert detaillierte Entgelt‑ und Zuschlagsregelungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für alle Hausbesorger*innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmetern Wohnfläche (0,3474 €/m²) und anderen Räumen (ebenfalls 0,3474 €/m²) bemessen; für Gehsteigflächen bei Glatteis gilt ein Satz von 0,6348 €/m².
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