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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Salzburg
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/6/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg fest, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und betrifft alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich einen Pauschalbetrag von 149,45 €, wobei für jedes weitere Geschoss über sieben ein Zuschlag von 13,05 € pro Monat hinzukommt.
Dokumente (PDFs)
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