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Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023 – Liste der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023 definiert alle außerbudgetären Einheiten des Bundes, die für die Berechnung der Haftungsobergrenze relevant sind, und tritt am 6. Dezember 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/6/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2023 definiert alle außerbudgetären Einheiten des Bundes, die für die Berechnung der Haftungsobergrenze relevant sind, und tritt am 6. Dezember 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die außerbudgetären Einheiten des Bundes, die für die Berechnung der Haftungsobergrenzen relevant sind.
  • Eine umfangreiche Liste von über 370 Einheiten wird in § 1 vollständig aufgezählt, darunter Behörden, Fonds, Hochschulen und Wirtschaftseinrichtungen.
Dokumente (PDFs)
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