Anpassung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und digitale Vignette für Menschen mit Behinderung
Verordnung vom 06.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 passt das Verfahren zur Steuerbefreiung und zur kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung an, erweitert die Voraussetzungen für mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t und regelt die kostenlose Vignette bei Wechselkennzeichen. Sie tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen12/6/2023XXVII
Verkehr
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 passt das Verfahren zur Steuerbefreiung und zur kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung an, erweitert die Voraussetzungen für mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t und regelt die kostenlose Vignette bei Wechselkennzeichen. Sie tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Bezugnahme auf das Bundesstraßen‑Mautgesetz wird von § 13 Abs. 3‑9 auf § 13 Abs. 2‑9 geändert, sodass die kostenlose digitale Vignette bereits ab Absatz 2 gilt.
- Menschen mit Behinderung erhalten eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, wenn sie ein mehrspuriges Fahrzeug bis 3,5 t besitzen und die Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel nachweisen.
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