Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Dezember 2023)
Verordnung vom 12.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Dezember 2023 die Prozent‑Sätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/12/2023XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Dezember 2023 die Prozent‑Sätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz (§ 21b Abs. 2‑3), das die rechtliche Grundlage für Kaufkraftausgleichszulagen bildet.
- Auf Basis von § 21b Abs. 1 wird für jeden Dienstort ein spezifischer Hundertsatz festgelegt, der im Dezember 2023 gilt.
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