<!--[-->Einführung des 8. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung veralteter Monographien<!--]-->
Einführung des 8. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung veralteter Monographien
Verordnung vom 12.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den achten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des siebenten Nachtrags sowie entsprechende Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/12/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den achten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020) in Kraft und hebt die bisherigen Monographien des siebenten Nachtrags sowie entsprechende Einträge im österreichischen Arzneibuch auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020) wird in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien des siebenten Nachtrags und die entsprechenden Einträge im Österreichischen Arzneibuch, die durch den achten Nachtrag ersetzt werden, werden aufgehoben.
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