<!--[-->Änderung der Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen (2023/368)<!--]-->
Änderung der Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen (2023/368)
Verordnung vom 12.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 368/2023 ändert die Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen, erweitert die Definition von Sprengmitteln, verschärft Lagerungs‑ und Dokumentationspflichten und führt neue technische Sicherheitsanforderungen ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/12/2023XXVII
Umwelt
Bergbau
Luftfahrt
Arbeitsschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 368/2023 ändert die Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen, erweitert die Definition von Sprengmitteln, verschärft Lagerungs‑ und Dokumentationspflichten und führt neue technische Sicherheitsanforderungen ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Sprengmitteln wird erweitert und umfasst nun auch Schwarzpulver, das für Sprengarbeiten verwendet wird.
  • Bei Lawinenauslösesprengungen müssen die Sprengbereiche und der Sprengerfolg dokumentiert werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.