Änderung der Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen (2023/368)
Verordnung vom 12.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 368/2023 ändert die Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen, erweitert die Definition von Sprengmitteln, verschärft Lagerungs‑ und Dokumentationspflichten und führt neue technische Sicherheitsanforderungen ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/12/2023XXVII
Umwelt
Bergbau
Luftfahrt
Arbeitsschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung 368/2023 ändert die Sprengarbeiten‑ und Luftfahrt‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnungen, erweitert die Definition von Sprengmitteln, verschärft Lagerungs‑ und Dokumentationspflichten und führt neue technische Sicherheitsanforderungen ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2024.Schwerpunkte
- Die Definition von Sprengmitteln wird erweitert und umfasst nun auch Schwarzpulver, das für Sprengarbeiten verwendet wird.
- Bei Lawinenauslösesprengungen müssen die Sprengbereiche und der Sprengerfolg dokumentiert werden.
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