Erweiterung der Fahrzeugklassen mit Zulassungssperre (BGBl. II Nr. 37/2023)
Verordnung vom 08.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung über Fahrzeugdaten wird geändert: Neue Fahrzeugklassen (M1, N1, L3e‑L7e) werden für Zulassungssperren festgelegt, Inkrafttreten am 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Finanzen2/8/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung über Fahrzeugdaten wird geändert: Neue Fahrzeugklassen (M1, N1, L3e‑L7e) werden für Zulassungssperren festgelegt, Inkrafttreten am 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert in § 1 neue Fahrzeugklassen, die von einer Zulassungssperre betroffen sind.
- Betroffen sind die Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e, wie in § 3 Abs. 1 KFG definiert.
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