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Quotenregelungsverordnung – automatisierte Fristen für Steuererklärungen
Verordnung vom 12.12.2023

Zusammenfassung

Die Quotenregelungsverordnung konkretisiert die nach § 134a BAO vorgesehene Quotenregelung. Sie legt fest, welche Vertreter Steuerpflichtige anmelden können, welche Fristen gelten und welche Quote an Steuererklärungen zu welchen Terminen eingereicht werden muss.
Bundesministerium für Finanzen12/12/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Quotenregelungsverordnung konkretisiert die nach § 134a BAO vorgesehene Quotenregelung. Sie legt fest, welche Vertreter Steuerpflichtige anmelden können, welche Fristen gelten und welche Quote an Steuererklärungen zu welchen Terminen eingereicht werden muss.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Quotenregelung ein automatisiertes System ist, das Vertreter befugt, prozentuale Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu definieren.
  • Vertreter sind berufsmäßige Parteienvertreter und berechtigte Revisionsverbände, darunter Wirtschaftstreuhänder, Notare und Rechtsanwälte.
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