Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und Selbstorganisierten Kindergruppen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/13/2023XXVII
Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten, Tagesmüttern und Selbstorganisierten Kindergruppen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmer in privaten Kindergärten, -krippen, -horten, für Tagesmütter/-väter und für Beschäftigte in selbst organisierten bzw. elternverwalteten Kindergruppen.
- Das monatliche Bruttogehalt ist nach Berufsjahren gestaffelt: von 2 945 € im 1./2. Jahr bis 4 069 € ab dem 31./36. Jahr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.