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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte ab 2024
Verordnung vom 13.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohn von 518,44 € für Au‑Pair‑Kräfte fest und definiert weitere Leistungen wie Wohnungszuschuss, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss sowie Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitskleidung, Sprachkurse, Abrechnung).
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/13/2023XXVII
Familie
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohn von 518,44 € für Au‑Pair‑Kräfte fest und definiert weitere Leistungen wie Wohnungszuschuss, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss sowie Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitskleidung, Sprachkurse, Abrechnung).

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und gilt ab dem 1. Jänner 2024 für alle neu abgeschlossenen Au‑Pair‑Verträge.
  • Für eine wöchentliche Arbeitszeit von 18 Stunden inklusive Bereitschaft erhalten Au‑Pairs ein monatlicher Bruttolohn von 518,44 €.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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