Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohn von 518,44 € für Au‑Pair‑Kräfte fest und definiert weitere Leistungen wie Wohnungszuschuss, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss sowie Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitskleidung, Sprachkurse, Abrechnung).Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/13/2023XXVII
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Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohn von 518,44 € für Au‑Pair‑Kräfte fest und definiert weitere Leistungen wie Wohnungszuschuss, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss sowie Pflichten des Arbeitgebers (Arbeitskleidung, Sprachkurse, Abrechnung).Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und gilt ab dem 1. Jänner 2024 für alle neu abgeschlossenen Au‑Pair‑Verträge.
- Für eine wöchentliche Arbeitszeit von 18 Stunden inklusive Bereitschaft erhalten Au‑Pairs ein monatlicher Bruttolohn von 518,44 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.