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Mindestlohntarif für Haushalt‑Beschäftigte (2024)
Verordnung vom 14.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/14/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Haushalt‑Beschäftigten, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
  • Die monatlichen Bruttolöhne sind nach Berufsjahr und Qualifikation gestaffelt; es gibt unterschiedliche Stufen für Hausgehilfen ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Wirtschafter usw.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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