<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol ab 1. Jänner 2024<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol ab 1. Jänner 2024
Verordnung vom 14.12.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und enthält verschiedene Entgelte für Wohnflächen, Gehsteigreinigung, Materialzuschläge und Sonderleistungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/14/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und enthält verschiedene Entgelte für Wohnflächen, Gehsteigreinigung, Materialzuschläge und Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für jede genutzte Quadratmeter‑Nutzfläche im Haus wird ein Grundentgelt von 0,3485 € pro Quadratmeter gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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