Novelle der MKGAV‑2023 – Änderungen der Grundausbildung für Kanzlei‑ und Gerichtsvollzieherdienste
Verordnung vom 14.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 erweitert die modulare Grundausbildung für Kanzleidienst und Gerichtsvollzieher. Sie legt neue Praxiszeiten fest, erlaubt Anrechnung von bis zu 120 Tagen und führt Übergangsregeln für bereits begonnene Ausbildungen ein.Bundesministerium für Justiz12/14/2023XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 erweitert die modulare Grundausbildung für Kanzleidienst und Gerichtsvollzieher. Sie legt neue Praxiszeiten fest, erlaubt Anrechnung von bis zu 120 Tagen und führt Übergangsregeln für bereits begonnene Ausbildungen ein.Schwerpunkte
- Die praktische Verwendung muss grundsätzlich 180 Arbeitstage umfassen, wobei in jeder relevanten Sparte mindestens 25 Tage und in den übrigen Sparte mindestens 15 Tage zu absolvieren sind.
- Bis zu 120 Arbeitstage aus vorherigen Tätigkeiten (z. B. als Verwaltungsassistent*in) können angerechnet werden, wobei die Gesamtdauer der praktischen Verwendung mindestens 60 Tage betragen muss.
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