<!--[-->Änderung des Inkrafttretens für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze<!--]-->
Änderung des Inkrafttretens für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze
Verordnung vom 14.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze: Der Beginn wird vom 16. Dezember 2023 auf den 16. Februar 2024 verschoben.
Bundesministerium für Inneres12/14/2023XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze: Der Beginn wird vom 16. Dezember 2023 auf den 16. Februar 2024 verschoben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verschiebt das Inkrafttreten der temporären Grenzkontrollen von Dezember 2023 auf Februar 2024.
  • Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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