Änderung des Inkrafttretens für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze
Verordnung vom 14.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze: Der Beginn wird vom 16. Dezember 2023 auf den 16. Februar 2024 verschoben.Bundesministerium für Inneres12/14/2023XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze: Der Beginn wird vom 16. Dezember 2023 auf den 16. Februar 2024 verschoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung verschiebt das Inkrafttreten der temporären Grenzkontrollen von Dezember 2023 auf Februar 2024.
- Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
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