Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die offizielle Lehrberufsliste: neue Berufsbezeichnungen und Zuordnungen werden eingeführt, einige alte Bezeichnungen entfernt und das Ganze wird alphabetisch sortiert. Teilweise gelten die Änderungen ab dem 1. Jänner 2024, andere erst ab dem 1. Februar 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die offizielle Lehrberufsliste: neue Berufsbezeichnungen und Zuordnungen werden eingeführt, einige alte Bezeichnungen entfernt und das Ganze wird alphabetisch sortiert. Teilweise gelten die Änderungen ab dem 1. Jänner 2024, andere erst ab dem 1. Februar 2024.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als rechtliche Grundlage für die Änderungen der Lehrberufsliste.
- In Anlage 1 wird der Lehrberuf „Elektrotechnik“ um die Bezeichnung „Metallbearbeitung“ erweitert und mit der Ziffer 1 sowie dem Wort „voll“ gekennzeichnet.
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