Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Lehrberuf Elektrotechnik mit Grund‑, Haupt‑ und optionalen Spezialmodulen sowie Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Lehrberuf Elektrotechnik mit Grund‑, Haupt‑ und optionalen Spezialmodulen sowie Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Elektrotechnik wird als Modullehrberuf eingerichtet, wobei ein Grundmodul und mindestens ein Hauptmodul zu absolvieren sind.
- Die Ausbildung kann ein zweites Hauptmodul oder eines von zehn Spezialmodulen wählen, um die Fachrichtung zu vertiefen.
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