Zusammenfassung
Die Fußpflege‑Ausbildungsordnung legt fest, dass der Lehrberuf Fußpflege (Podologie) drei Jahre dauert und detaillierte fachliche sowie fachübergreifende Kompetenzen umfasst. Sie regelt Prüfungsanforderungen, das Verhältnis von Auszubildenden zu Ausbildern und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft – die Paragraphen 4‑11 gelten erst ab 1. Jänner 2025.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Fußpflege‑Ausbildungsordnung legt fest, dass der Lehrberuf Fußpflege (Podologie) drei Jahre dauert und detaillierte fachliche sowie fachübergreifende Kompetenzen umfasst. Sie regelt Prüfungsanforderungen, das Verhältnis von Auszubildenden zu Ausbildern und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft – die Paragraphen 4‑11 gelten erst ab 1. Jänner 2025.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Fußpflege (Podologie) wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Auszubildende erwerben umfassende fachliche Kompetenzen, von Anatomie und Pathologie bis zu praktischen Fuß‑, Hand‑ und Nagelpflege sowie Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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