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Verordnung zur Ausbildung im Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie)
Verordnung vom 15.12.2023

Zusammenfassung

Die Kosmetik‑Ausbildungsordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Kosmetik fest, definiert das Berufsprofil mit fachlichen und übergreifenden Kompetenzen, regelt die Lehrabschlussprüfung und tritt ab 1. Februar 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Kosmetik‑Ausbildungsordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Kosmetik fest, definiert das Berufsprofil mit fachlichen und übergreifenden Kompetenzen, regelt die Lehrabschlussprüfung und tritt ab 1. Februar 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Das Berufsprofil definiert fachliche Kompetenzen (z. B. Anatomie, Hautdiagnostik, Kosmetikarbeiten) und fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätsmanagement, digitale Arbeit).
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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