Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die in § 1 festgelegten Entfernungsangaben für die Messstrecke Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/10/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die in § 1 festgelegten Entfernungsangaben für die Messstrecke Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km.Schwerpunkte
- In den genannten Ziffern wird die Angabe „km 0,54“ durch „km 0,59“ ersetzt.
- Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Messstrecke zwischen Urfahr und Dornach.
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