<!--[-->Änderung der Messstreckenlänge Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km<!--]-->
Änderung der Messstreckenlänge Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km
Verordnung vom 10.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die in § 1 festgelegten Entfernungsangaben für die Messstrecke Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/10/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die in § 1 festgelegten Entfernungsangaben für die Messstrecke Urfahr‑Dornach von 0,54 km auf 0,59 km.

Schwerpunkte

  • In den genannten Ziffern wird die Angabe „km 0,54“ durch „km 0,59“ ersetzt.
  • Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Messstrecke zwischen Urfahr und Dornach.
Dokumente (PDFs)
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