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Kosmetik‑Fußpflege‑Ausbildungsordnung 2023/2024
Verordnung vom 15.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Kosmetiker/in und Fußpfleger/in, definiert Kompetenzen, Prüfungsanforderungen und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Kosmetiker/in und Fußpfleger/in, definiert Kompetenzen, Prüfungsanforderungen und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) ein und legt die Ausbildungsdauer auf vier Jahre fest.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Anatomie, Dermatologie, Podologie), überfachliche Fähigkeiten (Betriebswirtschaft, digitale Arbeit) und kundenorientierte Beratung.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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