Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Kosmetiker/in und Fußpfleger/in, definiert Kompetenzen, Prüfungsanforderungen und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Kosmetiker/in und Fußpfleger/in, definiert Kompetenzen, Prüfungsanforderungen und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung richtet den Lehrberuf Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) ein und legt die Ausbildungsdauer auf vier Jahre fest.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Anatomie, Dermatologie, Podologie), überfachliche Fähigkeiten (Betriebswirtschaft, digitale Arbeit) und kundenorientierte Beratung.
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