<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol (ab 01.01.2024)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol (ab 01.01.2024)
Verordnung vom 15.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt und welche Pauschalbeträge für Tätigkeiten wie Aufzugswartung, Schwimmbadpflege, Grünflächenreinigung und Heizungsbetreuung zu zahlen sind.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Tirol fest. Sie definiert, wer unter den Tarif fällt und welche Pauschalbeträge für Tätigkeiten wie Aufzugswartung, Schwimmbadpflege, Grünflächenreinigung und Heizungsbetreuung zu zahlen sind.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatliche Pauschalbeträge von 125,57 € bis zu vier Geschossen und 7,86 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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