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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Vorarlberg
Verordnung vom 15.12.2023

Zusammenfassung

Ein neuer Mindestlohntarif regelt seit dem 1. Jänner 2024 die Bezahlung von Personen, die in Vorarlberg Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen. Er legt monatliche Pauschalbeträge für Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Badpflege, Grünflächenpflege und Heizungswartung fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Ein neuer Mindestlohntarif regelt seit dem 1. Jänner 2024 die Bezahlung von Personen, die in Vorarlberg Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen. Er legt monatliche Pauschalbeträge für Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Badpflege, Grünflächenpflege und Heizungswartung fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten eine Grundpauschale von 125,53 € pro Monat für bis zu vier Geschosse und 7,81 € für jedes weitere Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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