<!--[-->Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug und der Außenstellenverordnung<!--]-->
Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug und der Außenstellenverordnung
Verordnung vom 19.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 399/2023 ändert die Sprengelverordnung für den Strafvollzug und die Verordnung über Außenstellen. Sie legt neue forensisch‑therapeutische Zentren fest, ersetzt veraltete Begriffe und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/19/2023XXVII
Strafrecht
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 399/2023 ändert die Sprengelverordnung für den Strafvollzug und die Verordnung über Außenstellen. Sie legt neue forensisch‑therapeutische Zentren fest, ersetzt veraltete Begriffe und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für die Unterbringung von Männern in einem forensisch‑therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB werden die Zentren Göllersdorf, Asten und Wien‑Favoriten (für Absatz 1) sowie Wien‑Mittersteig und Garsten (für Absatz 2) festgelegt.
  • Die strafrechtliche Unterbringung von Frauen nach § 21 Abs. 2 StGB ist ausschließlich im forensisch‑therapeutischen Zentrum Asten vorgesehen.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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