<!--[-->Einführung einer Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung im Schartnerkogeltunnel (A9) – 2023<!--]-->
Einführung einer Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung im Schartnerkogeltunnel (A9) – 2023
Verordnung vom 10.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ab 10. Februar 2023 eine Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei definierten Abschnitten des Schartnerkogeltunnels ein und hebt die Regelung von 2022 auf.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/10/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung führt ab 10. Februar 2023 eine Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei definierten Abschnitten des Schartnerkogeltunnels ein und hebt die Regelung von 2022 auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei konkrete Messstrecken im Schartnerkogeltunnel, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer*innen über die Überwachung informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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