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Waldbrand‑Pauschaltarifverordnung (WaPV) – Festlegung einheitlicher Pauschalbeträge für Waldbrandbekämpfung
Verordnung vom 20.12.2023

Zusammenfassung

Die Waldbrand‑Pauschaltarifverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Bekämpfung von Waldbränden fest, abhängig von Brandgröße und Einsatzdauer. Sie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft12/20/2023XXVII
Umwelt
Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Waldbrand‑Pauschaltarifverordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für die Bekämpfung von Waldbränden fest, abhängig von Brandgröße und Einsatzdauer. Sie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfung fest, unterschieden nach Brandgröße (Klein‑, Mittel‑, Großbrand) und Einsatzdauer (bis zu 24 h, über 24 h, über 48 h).
  • Für jede Kombination aus Brandgröße und Dauer ist ein fester Betrag in Euro definiert, z. B. Kleinbrand bis zu 24 h: 1 200 €, Mittelbrand über 48 h: 72 000 €.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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