Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Dezember 2023 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt fest, dass diese am 15. Januar 2024 in Kraft treten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/21/2023XXVII
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Dezember 2023 ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und legt fest, dass diese am 15. Januar 2024 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf den §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die die Aktualisierung des Altlastenatlanten ermöglichen.
- Ein neuer Absatz (Abs. 35) im § 2 der Altlastenatlas‑VO legt fest, dass die Anhänge 2, 3, 4, 6 und 8 mit Wirkung zum 15.01.2024 geändert werden.
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