Zusammenfassung
Die Verordnung passt für 2024 die Beitrags‑ und Grenzbeträge verschiedener Sozialversicherungssysteme sowie das Pflegegeld an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Pflege
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung passt für 2024 die Beitrags‑ und Grenzbeträge verschiedener Sozialversicherungssysteme sowie das Pflegegeld an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.Schwerpunkte
- Die Aufwertungszahl für die Beitragsgrundlage wird auf 1,035 erhöht.
- Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 202 € festgelegt.
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