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Aufwertung und Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge 2024
Verordnung vom 21.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung passt für 2024 die Beitrags‑ und Grenzbeträge verschiedener Sozialversicherungssysteme sowie das Pflegegeld an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Pflege
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung passt für 2024 die Beitrags‑ und Grenzbeträge verschiedener Sozialversicherungssysteme sowie das Pflegegeld an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.

Schwerpunkte

  • Die Aufwertungszahl für die Beitragsgrundlage wird auf 1,035 erhöht.
  • Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 202 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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