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Einbeziehung von Pistenrettung Steiermark in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 21.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung der Unfallversicherung um die Mitglieder des Vereins Pistenrettung Steiermark. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Zusatzversicherung der Unfallversicherung um die Mitglieder des Vereins Pistenrettung Steiermark. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Mitglieder des Vereins „Pistenrettung Steiermark“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage von § 22a ASVG, der die Möglichkeit zur Erweiterung der Zusatzversicherung vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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