Einführung der 11. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (79. Nachtrag zum Arzneibuch)
Verordnung vom 21.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung führt die elfte Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs als verbindlichen Standard in Österreich ein und hebt damit die zehnte Ausgabe sowie deren Nachträge auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die elfte Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs als verbindlichen Standard in Österreich ein und hebt damit die zehnte Ausgabe sowie deren Nachträge auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung der elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird als verbindliche Norm in Kraft gesetzt.
- Die zehnte Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs und die zugehörigen Nachträge 10.1‑10.8 sowie die betroffenen österreichischen Monographien werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.