Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf ausgewählten Abschnitten der A9‑Tunnelkette Lainberg die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Bildtechnik gemessen wird. Beginn und Ende der Messstrecken müssen angekündigt werden; die frühere Regelung von 2021 wird aufgehoben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/10/2023XXVII
Umwelt
Infrastruktur
Verkehrssicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf ausgewählten Abschnitten der A9‑Tunnelkette Lainberg die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Bildtechnik gemessen wird. Beginn und Ende der Messstrecken müssen angekündigt werden; die frühere Regelung von 2021 wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstreckenabschnitte auf der A9‑Tunnelkette Lainberg, die für die kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
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