Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die monatliche Ausgleichstaxe für Arbeitgeber im Jahr 2024 nach Unternehmensgröße: 320 €, 451 € bzw. 477 € pro potenziell zu beschäftigender Person.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die monatliche Ausgleichstaxe für Arbeitgeber im Jahr 2024 nach Unternehmensgröße: 320 €, 451 € bzw. 477 € pro potenziell zu beschäftigender Person.Schwerpunkte
- Die Ausgleichstaxe wird pro zu beschäftigende Person erhoben und richtet sich nach der Größe des Unternehmens.
- Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten zahlen monatlich 320 € pro potenziell zu beschäftigender Person.
Dokumente (PDFs)
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