Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Lohnsätze für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft, wobei die vorherige Regelung von 2022 aufgehoben wird.Bundesministerium für Justiz12/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Lohnsätze für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft, wobei die vorherige Regelung von 2022 aufgehoben wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Bruttobeträge für Arbeitsstunden fest, gestaffelt nach fünf Tätigkeitskategorien von leichten Hilfsarbeiten bis Vorarbeiterarbeiten.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
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