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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024)
Verordnung vom 22.12.2023

Zusammenfassung

Das Bundesministerium hat einen neuen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Mindestgehältern versorgt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundesministerium hat einen neuen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Mindestgehältern versorgt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, jedoch nicht für künstlerische Einrichtungen oder solche mit einem bestehenden Kollektivvertrag.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen erhalten gestaffelte Mindestgehälter, die nach Anzahl der Berufsjahre und Art der Tätigkeit (z. B. Unterrichtseinheit, technisches Personal) steigen.
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