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Digitalisierung der Melde‑ und Personenstandsverfahren durch Einführung der E‑ID
Verordnung vom 22.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 modernisiert das Melde‑ und Personenstandswesen, indem sie die E‑ID für An‑/Ummeldungen, Geburtsanzeigen und Namensänderungen einführt und technische Abläufe für den Datenfernverkehr regelt.
Bundesministerium für Inneres12/22/2023XXVII
Gesundheit
Datenschutz
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 modernisiert das Melde‑ und Personenstandswesen, indem sie die E‑ID für An‑/Ummeldungen, Geburtsanzeigen und Namensänderungen einführt und technische Abläufe für den Datenfernverkehr regelt.

Schwerpunkte

  • Das Zitat in § 15 Abs. 3a wird von einem Verweis auf das E‑GovG zu einem Verweis auf § 19 Abs. 1a des Meldegesetzes geändert.
  • Ein neuer Absatz 2a in § 17 legt fest, dass der Änderungsdienst für sonstige Rechtsträger ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung steht.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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