Digitalisierung der Melde‑ und Personenstandsverfahren durch Einführung der E‑ID
Verordnung vom 22.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 modernisiert das Melde‑ und Personenstandswesen, indem sie die E‑ID für An‑/Ummeldungen, Geburtsanzeigen und Namensänderungen einführt und technische Abläufe für den Datenfernverkehr regelt.Bundesministerium für Inneres12/22/2023XXVII
Gesundheit
Datenschutz
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 modernisiert das Melde‑ und Personenstandswesen, indem sie die E‑ID für An‑/Ummeldungen, Geburtsanzeigen und Namensänderungen einführt und technische Abläufe für den Datenfernverkehr regelt.Schwerpunkte
- Das Zitat in § 15 Abs. 3a wird von einem Verweis auf das E‑GovG zu einem Verweis auf § 19 Abs. 1a des Meldegesetzes geändert.
- Ein neuer Absatz 2a in § 17 legt fest, dass der Änderungsdienst für sonstige Rechtsträger ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung steht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.