Aufgabenübertragung von IT‑Leistungen an das Bundesrechenzentrum (BRZ) für die Bundesfinanzierungsagentur
Verordnung vom 27.12.2023Zusammenfassung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird per Verordnung beauftragt, die IT‑Entwicklung, -Wartung und den Betrieb für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu übernehmen. Gleichzeitig ist das BRZ für die Beschaffung von IT‑Betriebsmitteln verantwortlich. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Finanzen12/27/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird per Verordnung beauftragt, die IT‑Entwicklung, -Wartung und den Betrieb für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu übernehmen. Gleichzeitig ist das BRZ für die Beschaffung von IT‑Betriebsmitteln verantwortlich. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Das BRZ übernimmt die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für die Ausgabe, den Verkauf und die Übertragung von Wertpapieren des Bundes.
- Zusätzlich betreut das BRZ die gleichen IT‑Leistungen für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH.
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