<!--[-->Aufgabenübertragung von IT‑Leistungen an das Bundesrechenzentrum (BRZ) für die Bundesfinanzierungsagentur<!--]-->
Aufgabenübertragung von IT‑Leistungen an das Bundesrechenzentrum (BRZ) für die Bundesfinanzierungsagentur
Verordnung vom 27.12.2023

Zusammenfassung

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird per Verordnung beauftragt, die IT‑Entwicklung, -Wartung und den Betrieb für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu übernehmen. Gleichzeitig ist das BRZ für die Beschaffung von IT‑Betriebsmitteln verantwortlich. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird per Verordnung beauftragt, die IT‑Entwicklung, -Wartung und den Betrieb für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu übernehmen. Gleichzeitig ist das BRZ für die Beschaffung von IT‑Betriebsmitteln verantwortlich. Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Das BRZ übernimmt die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für die Ausgabe, den Verkauf und die Übertragung von Wertpapieren des Bundes.
  • Zusätzlich betreut das BRZ die gleichen IT‑Leistungen für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH.
Dokumente (PDFs)
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