Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2024 legt ab dem 1. Jänner 2024 Mindestbeträge für die ergänzende Pension von Beamten fest, mit höheren Sätzen für verheiratete oder getrennt lebende Beamte und speziellen Beträgen für überlebende Ehegatten, Waise und frühere Ehepartner.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2023XXVII
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Ergänzungszulagenverordnung 2024 legt ab dem 1. Jänner 2024 Mindestbeträge für die ergänzende Pension von Beamten fest, mit höheren Sätzen für verheiratete oder getrennt lebende Beamte und speziellen Beträgen für überlebende Ehegatten, Waise und frühere Ehepartner.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Mindestsätze für die Ergänzungszulage fest, die ab dem 1. Jänner 2024 gelten.
- Alleinstehende Beamte erhalten mindestens 1 217,96 €, wobei pro Kind ein Zuschlag von 187,93 € hinzukommt.
Dokumente (PDFs)
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