Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Informationen Versicherer an ihre Kunden und das Finanzamt übermitteln müssen, wenn sie in Österreich versicherungspflichtig sind und nicht selbst die Versicherungssteuer berechnen.Bundesministerium für Finanzen12/27/2023XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Informationen Versicherer an ihre Kunden und das Finanzamt übermitteln müssen, wenn sie in Österreich versicherungspflichtig sind und nicht selbst die Versicherungssteuer berechnen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Versicherer, die in Österreich steuerpflichtig sind und auf die Selbstberechnung der Versicherungssteuer verzichten.
- Versicherer müssen ihre Kunden schriftlich über zehn wesentliche Angaben informieren, darunter die Pflicht zur Selbstberechnung, die Steuerabführung, Vertragsnummer, Versicherungsgegenstand und Prämienhöhe.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.