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VersSt‑Informationspflichtenverordnung 2023
Verordnung vom 27.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Informationen Versicherer an ihre Kunden und das Finanzamt übermitteln müssen, wenn sie in Österreich versicherungspflichtig sind und nicht selbst die Versicherungssteuer berechnen.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2023XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Informationen Versicherer an ihre Kunden und das Finanzamt übermitteln müssen, wenn sie in Österreich versicherungspflichtig sind und nicht selbst die Versicherungssteuer berechnen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Versicherer, die in Österreich steuerpflichtig sind und auf die Selbstberechnung der Versicherungssteuer verzichten.
  • Versicherer müssen ihre Kunden schriftlich über zehn wesentliche Angaben informieren, darunter die Pflicht zur Selbstberechnung, die Steuerabführung, Vertragsnummer, Versicherungsgegenstand und Prämienhöhe.
Dokumente (PDFs)
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