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Änderung der Frist im § 2 der Filmerbeverwahrungsverordnung
Verordnung vom 27.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in § 2 das Datum vom 31. Dezember 2023 auf den 31. Dezember 2024.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2023XXVII
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in § 2 das Datum vom 31. Dezember 2023 auf den 31. Dezember 2024.

Schwerpunkte

  • Das Datum im zweiten Halbsatz von § 2 wird von 31. Dezember 2023 auf 31. Dezember 2024 geändert.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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