Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 2 das Datum vom 31. Dezember 2023 auf den 31. Dezember 2024.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/27/2023XXVII
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 2 das Datum vom 31. Dezember 2023 auf den 31. Dezember 2024.Schwerpunkte
- Das Datum im zweiten Halbsatz von § 2 wird von 31. Dezember 2023 auf 31. Dezember 2024 geändert.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes.
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