Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung an der Aurachbrücke (A1 West)
Verordnung vom 27.12.2023Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei Streckenabschnitten der A1 West‑Autobahn bei der Aurachbrücke ein. Die Messungen erfolgen mit bildgebenden Geräten, und die betroffenen Abschnitte werden vorab angekündigt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine flächendeckende Geschwindigkeitsüberwachung auf zwei Streckenabschnitten der A1 West‑Autobahn bei der Aurachbrücke ein. Die Messungen erfolgen mit bildgebenden Geräten, und die betroffenen Abschnitte werden vorab angekündigt.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken an der Aurachbrücke, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit bildgebenden Geräten überwacht wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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